Gebärmutterhalskrebs

Die Gebärmutter (Uterus) ist ein dickwandiges, birnenförmiges Hohlorgan, das im Zentrum des kleinen Beckens zwischen Blase und Mastdarm liegt. Die Gebärmutter besteht aus dem Körper (Corpus), einer Höhle (Cavum) und dem Gebärmutterhals (Cervix). Der in den Muttermund (Portio) übergeht.

Die Gebärmutter besteht aus 3 Schichten: der Schleimhaut (Endometrium) mit der sie innen ausgekleidet ist, der Muskelschicht (Myometrium), und der obersten Schicht (Perimetrium). 

Der Gebärmutterhalskrebs (Cervixcarcinom) entwickelt sich in den obersten Zellschichten der Schleimhaut des Muttermundes – im Übergangsbereich – wobei 90 % davon sogenannte Plattenepithelkarzinome sind.

Gebärmutterhalskrebs und vor allem auch Krebs-Vorstufen können bereits ab dem 20. Lebensjahr auftreten. Da der Häufigkeitsgipfel zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr liegt, handelt es sich um eine Krebserkrankung, die eher jüngere Frauen betrifft.

Die Entstehung des Cervixkarzinoms ist eng mit einer Infektion beim Geschlechtsverkehr (entspricht einer sexuell übertragbaren Erkrankung) durch sogenannte Humane Papillomaviren (HPV) verbunden. Diese Infektion verursacht oft keine klinischen Symptome und heilt spontan ab. Eine chronische Besiedelung mit HPV-Viren kann zu Zellveränderungen und zu Krebsvorstufen bzw. maligne Entartung der Zellen führen.

Zahlreiche Co-Faktoren wie Rauchen, Fettleibigkeit, Diabetes, sexuelle Aktivität und Infektionen (z. B. HIV, Herpes) können ein erhöhtes Risiko für Gebärmutterhalskrebs darstellen.

Gebärmutterhalskrebs verursacht lange keine Beschwerden. Erste Anzeichen (Warnsignale) sind Schmerzen und Kontaktblutungen beim Geschlechtsverkehr, unregelmäßige Zwischenblutungen, süßlich riechender bzw. braungefärbter Ausfluss. Entzündungen der Harnblase, des Nierenbeckens und Kreuzschmerzen gelten als Spätsymptome.

Die Inspektion und die Abstrichuntersuchung vom Gebärmutterhals durch den Gynäkologen sind die ersten Maßnahmen für eine Früherkennung und Diagnose vom Cervixkarzinom. Dabei wird Zellmaterial vom Muttermund abgenommen (Abstrich) und mittels Färbetest nach Papanicolaou (PAP-Test) untersucht. Je nach Grad der Veränderung bzw. Entartung wird der Befund in PAP I bis V unterteilt. 

In etwa 3 - 5 % aller Abstriche muss der Befund durch weitere Untersuchungen abgeklärt werden. Diese Abstrichbefunde können durch Nachweis von Infektionen mit Humanen Papillomviren (HPV) ergänzt werden. Die Untersuchung mit der Vergrößerungslupe (Kolposkopie) kann noch genauer Veränderungen feststellen.

Die Diagnose der Vorstufen bzw. des bestehenden Cervixkarzinoms kann nur durch eine Untersuchung des Gewebes (Histologie) unter dem Mikroskop gestellt werden. Dazu wird eine kleine Gewebsprobe (Biopsie) oder ein Gewebekegels (Konisation) aus dem Gebärmutterhals entnommen. 

Nach Erkenntnissen der Wissenschaft dauert es 2 - 10 Jahre, bis aus den Vorstufen eine Krebserkrankung d.h. ein invasives Cervixkarzinom entsteht. Daher ist es wichtig, im Rahmen der jährlichen Früherkennungsuntersuchung Vorstufen zu erkennen und operativ zu entfernen wodurch in nahezu 100 % der Fälle eine Heilung erzielt wird.

Im frühen Stadium wird das Cervixkarzinom durch eine Total-Operation (laparoskopisch od. mit Bauchschnitt), bei der die Gebärmutter und auch das angrenzende Beckenbindegewebe und die Lymphknoten entfernt werden, behandelt. Die Heilungsaussichten sind sehr gut.

In bestimmten Stadien kann Gebärmutterhalskrebs auch durch die alleinige Strahlentherapie geheilt werden. Dabei kommt eine lokale innere Strahlentherapie (Brachy-Therapie) eventuell in Kombination mit äußerer Strahlentherapie zum Einsatz. Kombiniert man die Strahlentherapie mit Zytostatika-Behandlung (Chemotherapie), kann die Wirksamkeit der Strahlentherapie noch weiter verbessert werden. 

Die alleinige Behandlung des Gebärmutterhalskrebses mit Chemotherapie wird nur bei forgeschrittener Erkrankung bzw. bei Wiederauftreten (Rezitiv) durchgeführt.

Nach Abschluss der Therapie wird eine Tumornachsorge angeboten. Ziel ist, ein Wiederauftreten des Krebses möglichst früh zu erkennen. Neben einer Anamnese hinsichtlich Blutung, Schmerzen, Atembeschwerden, Gewichtsveränderungen, Probleme bei Harn und Stuhlgang, Juckreiz und Leistungsstatus wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Dabei werden Lymphknoten in der Leiste und am Schlüsselbein getastet, eine Untersuchung über Scheide und After durchgeführt, ein Krebsabstrich abgenommen und ein Ultraschall über die Scheide und von den Nieren durchgeführt. Während der ersten 3 Jahre erfolgt diese Untersuchung im Abstand von 3 Monaten, welcher sich danach in einen 6-monatigen Intervall ausdehnt. Ab dem 6. Jahr nach Abschluss der Therapie erfolgen die Untersuchungen nur noch jährlich.


PAP-Abstrich

Hilfreiche Information!

Je nach Grad der Veränderung bzw. Entartung wird der Krebsabstrich-Befund in PAP I bis V unterteilt:

PAP I - II: unverdächtiger Befund

PAP III, IIID oder IIIG: abklärungsbedürftiger, auffälliger befund

PAP IV: erfordert eine Gewebeuntersuchung

PAP V: hochgradig verdächtig auf bösartige Tumorzellen


Gynäkologische Krebserkrankungen

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